Räume

Raum geben

Bäume brauchen Platz um sich entfalten zu können – wir geben Raum, damit Gemeinschaft sich entfalten kann.

Unsere Räume
Im Untergeschoss der Kirche stehen für die Katechese, für unsere Vereine und Gruppierungen fünf unterschiedlich grosse Räume für Tagungen, Sitzungen und Kurse zur Verfügung.Wenn der Pfarreibedarf abgedeckt ist, können sie auch für Einzelanlässe gemietet werden.

Kirche

  • Martin – der grosse Pfarreisaal /kann auch mit Theresia kombiniert werden
  • Theresia – der kleinere Pfarreisaal / kann auch mit Martin kombiniert werden
  • Luzia – Sitzungszimmer
  • Franziskus – Unterrichtszimmer
  • Verena – Unterrichts- und Spielzimmer
  • Jugendraum – Luftschutzkeller
  • Küche

Vermietung
Die Räumlichkeiten der Kath. Ortskirchgemeinde Entfelden dienen in erster Linie der Pflege und Förderung des Pfarreilebens in seiner ganzen Vielfalt.

Weiter stehen die Räume auch gemeinnützigen Organisationen (kirchlich und nicht kirchlich) zur Verfügung und für Veranstaltungen von öffentlichem Interesse, sofern Gottesdienste oder Pfarrei eigene Anlässe nicht gestört oder beeinträchtigt werden.

Im Rahmen ihrer Verfügbarkeit können die Räume auch gemietet werden. Anfragen für eine Raummiete müssen mindestens drei Monate im Voraus auf dem Pfarreisekretariat gemacht werden.

Im Untergeschoss der Kirche stehen für Pfarreianlässe, Vereine und Gruppen fünf unterschiedlich grosse Räume für Tagungen, Sitzungen und Kurse zur Verfügung.

Veranstaltungen, die nicht das Pfarreileben betreffen (Fremdnutzungen), bedürfen der Zustimmung der Ortskirchenpflege, in Absprache mit der Pfarreileitung und dem Sekretariat oder dem Sakristan.

Für die Fremdnutzung (Vermietung) von Räumen der Pfarrei gilt die Voraussetzung, dass das christliche Gedankengut respektiert wird. Denkbar sind Nutzungen mit einem diakonischen, nichtkommerziellen Charakter, die dem Gemeinwesen zu Gute kommen und sich in den Bereichen Kultur, Wissen, Kreativität, Gesellschaft und Soziales bewegen.

Nutzungen, die mit der Botschaft des christlichen Glaubens und dem Dienst der Kirche unvereinbar sind, sind ausgeschlossen.